Der Bürgersaal Wettelbrunn wurde im Jahr 2005 eingeweiht.
Der Bau des Bürgersaal wurde mit großer Unterstützung von ca. 75 Helfern aus Wettelbrunn mit insgesamt 2750 Stunden Eigenleistung unterstützt. Dies entsprach damals eine Gegenwert von ca. 41250,-€. Heute haben wir einen wirklich sehr schönen Bürgersaal der mit seinen ca. 150 qm Platz für maximal 140 Gäste bietet. Im Anschluss verfügt der Saal über ein kleines Foyer und über eine voll eingerichtet Küche.
So finden hier Regelmäßig Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Musikaufführungen oder Diaabende etc. statt. Dazu gehören selbstverständlich die Veranstaltungen der Ortsansässigen Vereine (Vitusfest, Musikhock, Feuerwehrhock) ebenso wie Frauengymnastik, Aerobic, Joga. Der Saal kann gerne für verschiedene Veranstaltungen gemietet werden. Wir sind immer auf der Suche nach interessanten Angeboten die im Bürgersaal statt finden.
Die Verwaltung des Bürgersaal wurde mit der Gründung des Bürgerverein im Jahr 2006 in dessen Hände geben. Der Bürgersaal wird nicht für rein kommerzielle Zwecke vermietet werden.
Die Überlassung kann nur nach vorheriger Beantragung und Vergabe durch den Bürgerverein erfolgen. Der Bürgerverein fordert daher die Vereine dazu auf, für weitere geplante Veranstaltungen die mietfreie Überlassung des Bürgersaales beim Bürgerverein zu beantragen. Die Beantragung kann formlos erfolgen, sollte jedoch zur Vermeidung von Terminkollisionen möglichst frühzeitig, also ca. 2 Monate vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Der Bürgerverein unterstützt die Aktivitäten der Vereine und Institutionen nach besten Kräften und ist bemüht, bei der Vergabe dieser Veranstaltungen gerecht vorzugehen.
Da uns ein gutes Nachbarschaftsverhältnis sehr wichtig ist, bitten wir Sie darauf zu achten, dass bei Musikvorträgen (mit Verstärkern) eine bestimmte Lautstärke nicht überschritten wird. Außerdem müssen bei solchen Vorträgen, nach 22.00 Uhr, die Außentüren und Fenster des Saales geschlossen bleiben.
Gemäß den Richtlinien der Stadt Staufen zur Nutzung des Bürgersaales
vom September 2007, hat jeder ortsansässige Verein oder Institution das Recht jährlich eine Veranstaltung durchzuführen, ohne dass dafür ein Mietentgelt erhoben wird.
Zusätzlich fällt bei den schon lange etablierten Veranstaltungen wie Musikhock, Vitusfest, Feuerwehrhock, Altennachmittag und Fastensuppenessen der Kolpingsfamilie keine Miete an, dies gilt auch für die jeweilige Generalversammlung der örtlichen Vereine.
Die Richtlinien sehen weiter vor, dass der Bürgerverein Wettelbrunn zur Förderung des dörflichen Gemeinschaftslebens jährlich acht weitere Veranstaltungen mietfrei vergeben kann.
Die mietfreie Überlassung kann nur nach vorheriger Beantragung und Vergabe durch den Bürgerverein erfolgen.
Der Bürgerverein fordert daher die Vereine dazu auf, für weitere geplante Veranstaltungen die mietfreie Überlassung des Bürgersaales beim Bürgerverein zu beantragen. Die Beantragung kann formlos erfolgen, sollte jedoch zur Vermeidung von Terminskollisionen möglichst frühzeitig, also ca. 2 Monate vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Der Bürgerverein unterstützt die Aktivitäten der Vereine und Institutionen nach besten Kräften und ist bemüht, bei der Vergabe dieser Veranstaltungen gerecht vorzugehen.
Oktober 2009
Bürgerverein Wettelbrunn e.V.